Liebe Gäste,
auf dieser Seite finden Sie Formulare, Anträge, Satzungen etc. zum Download.
Seit Dezember 2004 ist es möglich, Reisepässe und Personalausweise auf digitalem Wege bei der Bundesdruckerei in Berlin zu bestellen. Dadurch verkürzen sich die normalen Lieferzeiten für Ausweisdokumente auf ca. 2 bis 3 Wochen.
Für die Beantragung der Dokumente ist jeweils ein Passbild erforderlich, das Bild wird bei Abholung der Ausweise an den Antragsteller zurückgegeben.
Bei minderjährigen Antragstellern ist eine Einverständniserklärung (siehe Unten)
beider Erziehungsberechtigter erforderlich, damit ein Reisepass ausgestellt wird.

Ebenfalls neu sind die von der Bundesdruckerei angebotenen Reisepässe mit 48 Seiten.
Diese Pässe sind für Vielreisende gedacht, denen der normale Reisepass mit 36 Seiten nicht ausreicht; berechnet wird ein Zuschlag von 22,00 EURO zum regulären Preis.

Durch das neue Programm ist es uns nun auch möglich, Reisepässe im Express-Verfahren zu bestellen. Diese Reisepässe werden von der Bundesdruckerei innerhalb von drei Arbeitstagen ausgeliefert, jedoch wird ein Zuschlag von 32,00 EURO zum regulären Preis berechnet.
Dieses Dokument ist vor allem für Personen geeignet, die zwar kurzfristig einen Reisepass benötigen, jedoch statt der verkürzten Gültigkeit des vorläufigen Passes die reguläre Gültigkeit ausnutzen wollen.
Eine Kombination von Express- und 48 Seitenpass ist möglich. Der Personalausweis kostet momentan 8,00 EURO,
die Gültigkeit ist ebenfalls altersabhängig.

Vorläufige Reisepässe, vorläufige Personalausweise und Kinderpässe können von uns als Meldebehörde direkt ausgestellt werden.

Für den vorläufigen Reisepass ist ein Passbild erforderlich, er kostet 26,00 EURO und ist nur ein Jahr gültig; das Bild wird nach Ausstellung wieder zurückgegeben.
Auch hier ist bei minderjährigen Antragstellern eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter erforderlich, damit der vorläufige Reisepass ausgestellt wird.

Der vorläufige Personalausweis ist nur 3 Monate gültig. Er kostet 4,00 EURO, benötigt wird ebenfalls ein Passbild.

Der neue Kinderpass wird für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt, er kostet 13,00 EURO.
Da ab dem 10. Lebensjahr ein Bild erforderlich ist, ist die Gültigkeit beschränkt; unter Vorlage eines Bildes erfolgt die Verlängerung; die Gebühr beträgt 6,00 EURO.
Der Antrag auf Ausstellung ist auch hier von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Die Gültigkeit des Reisepasses ist altersabhängig;
hat der Antragsteller das 26. Lebensjahr erreicht, so ist der Reisepass 10 Jahre gültig, er kostet 26,00 EURO;
bis zum 26. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 5 Jahre,
er kostet 13,00 EURO.

Bei minderjährigen Antragstellern ist eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter erforderlich, damit ein Reisepass ausgestellt wird.
Download:

Einverständniserklärung (.pdf Datei, 54KB)
(Bei minderjährigen Antragstellern ist eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter erforderlich, damit ein Reisepass ausgestellt wird.)

Antrag auf Ausschankerlaubnis (.doc Datei, 58 KB)
(Werden bei einem Fest Alkohol etc. ausgeschenkt, muss dies beantragt werden)

Verbrennungsanzeige (.doc Datei, 36KB)
(Wenn Sie Gartenabfälle etc. verbrennen wollen, benötigen Sie diese Anzeige)

Haushaltssatzung (.pdf Datei)
der Ortsgemeinde Schönau für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 vom 06.05.2004

Haus- und Benutzerordnung (.pdf Datei)
für das Gienanthhaus und das Nebengebäude der Ortsgemeinde Schönau

Gebührenordnung (.pdf Datei)
für die Nutzung des Gienanthhauses / Nebengebäude der Ortsgemeinde Schönau

Benutzungsvertrag (.pdf Datei, 71KB)
für das Gienanthhaus und das Nebengebäude der Ortsgemeinde Schönau

Satzung (.pdf Datei)
über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
"Ausbaubeitragssatzung Wiederkehrende Beiträge" vom 15. Mai 1997
der Ortsgemeinde Schönau

Satzung (.pdf Datei)
der Ortsgemeinde Schönau über die Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen
für Feld- und Waldwege vom 4. April 1996

Satzung (.pdf Datei)
über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Schönau vom 06.12.2002

Hauptsatzung (.pdf Datei)
der Gemeinde Schönau vom 5. Oktober 2001

Satzung (.pdf Datei)
vom 9. März 2004 zur Änderung der Hauptsatzung vom 5. Oktober 2001

Satzung (.pdf Datei)
der Ortsgemeinde Schönau über die Erhebung der Hundesteuer vom 16.01.2004

Satzung (.pdf Datei)
der Gemeinde Schönau über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung - ZWStS) vom 20. November 1998